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Ablauf der Formalitäten
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Die Grömitzer Kur (offene Badekur), jetzt ambulante
Versorgungsleistung, steht Ihnen auch weiterhin alle
drei Jahre bei nötiger Indikation laut §23 SGB zu.
Folgen Sie bitte diesem Ablauf der nötigen Formalitäten
(als Word-Dokument):
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| 1. |
Abruf der Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse.
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| 2. |
Aufsuchen Ihres Hausarztes und Ausfüllen der
Kurunterlagen.
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| 3. |
Unterlagen zurücksenden an Ihre Krankenkasse
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| 4. |
Bewilligung oder Ablehnungen Ihrer ambulanten Vorsorgekur
durch die Krankenkasse. Bei Ablehnung legen Sie Widerspruch
ein (schriftlich). Meistens kommt eine Zusage dann schnell.
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| 5. |
Suchen Sie sich unser schönes Grömitz als Urlaubsort aus
(Prospekte unter Tel. 04562 - 256 255 oder www.groemitz.de).
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| 6. |
Gehen Sie zu einem der vielen Badeärzte im Ort, um die
nötigen Verordnungen zu erhalten (Voranmeldungen möglich).
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| 7. |
Nutzen Sie unser therapeutisches Angebot, nur wir haben die
Möglichkeit der angewandten Meeresheilkunde (Seewasser,
Moor, Lehm) und führen das Gütesiegel des Landes
Schleswig-Holstein.Ihre ambulante Vorsorgekur wird
täglich mit bis zu Euro 13,- auch für Kinder durch die
Krankenkasse gefördert. |
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| Wolfgang Schulz Postfach 1122 23739 Ostseeheilbad Grömitz Telefon 04562 - 256253 kurmittelhaus@t-online.de |